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29.12.2019

Arbeiten im Home Office: Rechtliche Aspekte

Beim Arbeiten im Home Office ist nicht immer alles rosig. Einiges liegt leider im (rechtlichen) Graubereich – für ArbeitgeberInnen genauso wie für ArbeitnehmerInnen.

Zum Abschluss der dreiteiligen Blog-Serie rund um das Thema flexibles und ortsunabhängiges Arbeiten, wollen wir Ihnen die rechtlichen Aspekte der Arbeit zuhause aufzeigen, denn hier treten immer wieder Fragen auf. 

Blog-serie in drei Teilen

Flexibles und ortsunabhängiges Arbeiten

Diese dreiteilige Blog-Serie beschäftigt sich mit unterschiedlichen Aspekten von flexiblem und ortsunabhängigem Arbeiten und beginnt mit einer wichtigen Voraussetzung dafür: die Digitalisierung.

  • Teil 1 zeigt welche Möglichkeiten die Digitalisierung bietet und was Organisationen und Menschen trotz all der digitalen Vernetzungsmöglichkeiten sonst noch brauchen. 

  • Teil 2 beschäftigt sich mit dem Homeoffice-Trend und was es bedeutet, wenn man einen Teil der Arbeit von zu Hause aus erledigt.

  • Im dritten und letzten Teil blicken wir auf die oftmals nicht ganz klaren, rechtlichen Aspekte des Arbeitens im Homeoffice.

Die Autorin hat alle drei Blogartikel in aller Ruhe im Home Office verfasst.

Home Office und Mobile Arbeit

Rechtliche Definitionen lassen Gestaltungsspielraum offen

Home Office, Telearbeit, mobiles Arbeiten – es gibt viele Begriffe für das Arbeiten von zuhause aus. Doch was ist der Unterschied? Während Telearbeit und Home Office vom Gesetzgeber recht genau definiert sind (vgl. zum Beispiel www.arbeitsinspektion.gv.at), inkludiert „mobiles Arbeiten“ im Prinzip jede Arbeit, die nicht am festen Unternehmensstandort geleistet wird. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sehen hier einige Gestaltungsspielräume für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen vor.

Wo liegen die Unterschiede?

  • Eine Tätigkeit in einem Home Office liegt nur dann vor, wenn die bzw. der ArbeitgeberIn der bzw. dem ArbeitnehmerIn einen festen Telearbeitsplatz außerhalb des Unternehmensstandortes – zum Beispiel zuhause einrichtet.

  • Mobile Arbeit ist nicht auf einen bestimmten Ort außerhalb des Unternehmens beschränkt, sondern kann an jedem beliebigen Ort erfolgen – beispielsweise auch im Café oder während einer Dienstreise.

Arbeitsrecht oft nicht mit Home-Office-Praxis vereinbar

Generell gilt: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Home Office oder mobiles Arbeiten. Oft werden dazu Einzelvereinbarungen abgeschlossen oder die Möglichkeiten in Betriebsvereinbarungen geregelt. Es gelten jedoch die gleichen Arbeitszeit- und arbeitsruherechtlichen Regeln wie beim Arbeiten im Büro. Das inkludiert zum Beispiel Ausmaß und Lage der Normalarbeitszeit, Einhaltung der gesetzlichen vorgeschriebenen Pausen und Ruhezeiten, das Führen von Arbeitszeitaufzeichnung, etc.

Auch Sozialversicherungsrecht hinkt hinterher

Das klingt soweit recht klar definiert. Wenn man jedoch die gelebte Praxis betrachtet, sieht man, dass beispielsweise das Arbeitszeitgesetz abseits der betrieblichen Kontrollmechanismen oft nur bedingt seinen Zweck erfüllt. Und auch im Sozialversicherungsrecht hinkt die Gesetzgebung der Entwicklung seit Jahren hinterher. Die Judikatur in diesem Bereich ist sehr dünn.

Ein Beispiel: Im Sommer 2019 sorgte ein Urteil des Sozialgerichts München auch in Österreich für großes Aufsehen. Wenn man im Home Office auf dem Weg zwischen WC und Schreibtisch stürzt, handelt es sich dabei nicht um einen Arbeitsunfall. So urteilte das Gericht. Das hat erstmals keine allzu bedeutenden Auswirkungen, denn man ist auch bei Nichtvorliegen eines Arbeitsunfalls durch die Krankenversicherung geschützt. Wenn es allerdings um die Zahlung einer Unfallrente geht, ist die Anerkennung als Arbeitsunfall auf einmal essenziell. Dieser Fall kommt in der Praxis vielleicht nicht oft vor, aber was, wenn es doch einmal passiert?

Wie hängt das zusammen?

Mobiles Arbeiten und Führungskultur

Am sichersten ist man laut ExpertInnen der Arbeiterkammer, wenn man die Vermischung von Arbeit und Privatem im Home Office vermeidet. Mal schnell zwischendurch die Waschmaschine einzuschalten oder ein Paket entgegenzunehmen sollte man im Zweifelsfall besser unterlassen. Doch hier muss man sich dann fragen: Wie sinnvoll ist das?

Fakt ist: Unsere Arbeitswelten verändern sich. Und dass immer rasanter. Die Zukunft der Arbeit wird digitaler und globalisierter, die Arbeitsweisen individueller, zeitlich flexibler und ortsunabhängiger. Der rechtliche Rahmen gehört für die zukünftigen Arbeitsweisen hier und da noch angepasst. Doch auch Unternehmen sind gefordert Lösungen schaffen, die sowohl den operativen Erfordernissen als auch den Wünschen der MitarbeiterInnen gerecht werden.

Es mag überraschen: Aber bei dieser Auseinandersetzung in Unternehmen geht es dann oftmals gar nicht mehr um mobiles Arbeiten, sondern um flexible Arbeitszeitsysteme und Führungskultur.

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