Die Anforderungen an Raumakustik, Sprachverständlichkeit oder Nachhallzeiten einer Fläche wurden beim BZV-Projekt bei „nacktem Raum" ohne Möbel definiert und im Mietvertrag festgehalten – dann im Qualitätsmanagement gemessen und durch ein Gutachten als „nicht erfüllt“ bewertet. Das hatte zur Folge, dass der Vermieter ein System von hochabsorbierenden Deckensegeln installieren musste, um die Vereinbarung erfüllen zu können. Ohne dieses Element im Mietvertrag, wäre die Investition bei unserem Kunden verblieben.
Nicht für alle Anforderungen des Mieters konnten vor Vertragsabschluss Systemlösungen gefunden werden. Das ist völlig normal. Durch einen geregelten Qualitätsmanagement-Prozess auf Basis der detailliert beschriebenen Qualitätsziele, konnten wir jedoch auch später die Erfüllung der Anforderungen überwachen, steuern und damit sicherstellen. Vom Vermieter vorgestellte Lösungskonzepte ließen sich zu jedem Zeitpunkt an den definierten Anforderungen messen.
Die Planung und Realisierung von Immobilienprojekten dauert mehrere Jahre. Und Organisationen sind dynamisch. Auch wenn der Bedarfsplanungsprozess noch so akribisch durchgeführt wurde, die NutzerInnenanforderungen hypergenau festgehalten wurden – fast schon naturgesetzmäßig, wird es zu Änderungen kommen.
So auch beim Braunschweiger Medienhaus. Durch die kontinuierliche Fortschreibung des Bedarfs in einem Open Book können Kostenexplosionen verhindert werden. Durch den Mieter veranlasste, nachvertragliche Änderungen an Fläche und Ausstattung sind normal. Die dann vom Vermieter vorgelegte Nachtragskalkulation wurde komplett offengelegt und konnte mit der ursprünglichen Kalkulation verglichen werden.